steri-reusch
Fachberatungs- und Betreuungsservice der GKE- GmbH, Waldems

Über die optimale Überwachung der Reinigungsprozese sind meine Gesprächspartner auch über meinen Newsletter-Service immer aktuell informiert.

Auf den gravierenden Unterschied zwischen den von früher bekannten Reinigungs-Inidikatoren (RI) und den heute verwendeten Reinigungs-Prozessüberwachungs-Indikatoren (RPI) - im englischen CPI - wurde schon 2017 mit der Veröffentlichung der neuen Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI hingewiesen. Aufgrund der Praxis-Erfahrungen konnten die Autoren die RI "nicht mehr empfehlen" (sehr moderat formuliert).

Warum? Anwender der GKE-RPI konnten in Vergleichstests in Ihren RDG's z. B. durch das Glasfenster sehr schnell erkennen, dass bis dahin benutzte RI (egal welcher Name oder Hersteller) überhaupt nicht in der Lage sind, alle möglichen Fehler und Schwachstellen zu erkennen und somit ungeeignet sind, validierte Reinigungsprozesse zuverlässig zu überwachen. Siehe https://www.steri-reusch.de/Aktivitaeten/ *).

Die meisten RDG's zeigen zwar selbstständig z.  B. zwar Temperaturfehler, Druckverluste etc. an und "gehen auf Störung", können aber sonst keine Angaben über weitere mögliche Schwachstellen oder Fehler des Prozessablaufs machen.

Sichtprüfungen unter der beleuchten Lupe sind unverzichtbar.
In Hohlkörper-Instrumente kann man aber nicht hineinsehen. Deshalb die Empfehlung des DGSV-Fachausschuss Qualität (115), dass jede Reinigungs-Charge mit kritisch-B-Beladung mit einem Prozessindikator überwacht werden soll. 

Die aus diesen Vergleichstests *) gewonnenen Erkenntnisse und die heute erforderlichen Ergebnisse der Feststellungstests (Feststellung der geeigneten RPI-Farbe) führt aus verantwortungsvoller Sicht zur sofortigen Umstellung auf RPI und der Nutzung zusätzlicher Vorteile - von den Kostenvorteilen ganz zu schweigen.

GKE hat fünf RPI-Farben mit unterschiedlichen Abwaschcharakteristika (Testanschmutzungen).
Mit dem heute notwendigen, einmaligen Festststellungstest muss zunächst festgestellt werden, welche RPI-Farbe geeignet ist, den validierten Reinigungsprozess qualifiziert zu überwachen.

In mittlerweile weiteren Veröffentlichungen und aktualisierten KRINKO-BfArM-Empfehlung steht diese Form der Prozessüberwachung mit ihren unbestrittenen Vorteilen im Vordergrund und außer Frage. 

Jede Charge mit kritisch B-Beladung soll mit einem "Prozessindikator" überwacht werden. Nur so kann eine  berechtigte Freigabe sichergestellt werden. Das sollte auch so im QM, den Arbeitsanweisungen etc. dokumentiert sein.


Trotzdem:

Erstaunlich, dass im DGSV-Organ "ZENTRALSTERILIZATION" eine Einzelmeinung (den Namen will ich hier nicht nennen) ohne Nachweis oder Begründung die Fakten und Feststellungen des DGSV-Qualitätsausschusses als Fauxpas (Fehltritt) bezeichnet und diskreditierte. Verunsicherungstaktik vermuten fachkundige Gesprächspartner. Ich will das hier nicht kommentieren.
Sogar beim virtuellen DGSV-Kongress 2021 wurde von diesem "Fachmann" diese Behauptung wiederholt, die aber an gleicher Stelle sofort von Teilnehmerseite mit konkreten Praxisbeispielen nicht unwidersprochen blieb.

Auf die in Fachgesprächen aufkommenden Fragestellungen, wieso im Fachorgan des DGSV "ZENTRALSTERILIZATION" Anzeigenwerbung für nachweislich ungeeignete Prüfmittel zugelassen werden, antworte ich stets:
Wenn z. B. in einer Zeitschrift Platz für Werbung angeboten wird, muss der Verlag auch Anzeigen veröffentlichen, die nicht im Einklang mit der Meinung des Verlags stehen - egal, wie unsinnig die Aussage ist. Blättern Sie beispielsweise einmal in der ADAC-Mitgliederzeitschrift. Dort befinden sich erkennbar schwachsinnige Werbungen, wie z. B. "Abonnieren Sie meinen Newsletter und erfahren Sie, wie Sie mit 10 Minuten Arbeitszeit pro Tag € 7000 netto pro Monat verdienen". Glasklarer Unsinn und offensichtlich unseriös. Aber nicht illegal. Deshalb kann der ADAC-Verlag die Veröffentlichung einer solchen Werbung nicht ablehnen. Der DGSV-Verlag ebenfalls nicht.


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